
Der Bundesgerichtshof ist in Zivilsachen zuständig für die Revision gegen die zweitinstanzlichen Urteil der Landgerichte und Oberlandesgerichte (§ 542 ZPO) sowie für die Sprungrevision gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Amts- und Landgerichte (§ 566 ZPO). Die Revision findet nur statt, wenn sie vom Berufungsgericht zugelassen wurde (§ ...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/bundesgerichtshofzivil.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.